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Ratgeber Flüchtlinge-Verteilung der Asylbewerber*innen

I. Das Asylverfahren

1. Verteilung der Asylbewerber*innen

Asylsuchende werden nach bestimmten Kriterien einer Erstaufnahme-Einrichtung zugeordnet (Verteilung), die für sie zuständig ist. Diese „Verteilung“ wird mit Hilfe des Systems „EASY“- (Erstverteilung von Asylbegehrenden) ermittelt. Bevor die Verteilung beginnen kann, müssen sich die Ausländer*innen als asylsuchend melden. Hierzu bestehen zwei Wege: das Asylgesuch an der Grenze oder im Inland. Dabei ist die erste Möglichkeit, dass sich Ausländer*innen während der Einreise als asylsuchend meldet. Hierzu wenden sie sich an die Grenzbehörde, die sie dann an die nächstgelegene Erstaufnahme-Einrichtung weiterleitet. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Einreise verweigert werden muss, etwa weil sie aus einem sicheren Drittstaat eingereist sind. Die zweite Möglichkeit ist, dass sich die Ausländer*innen erst im Inland als asylsuchend zu erkennen geben. Sie werden dann ebenfalls an die nächstgelegene ErstaufnahmeEinrichtung verwiesen. Im nächsten Schritt findet die „Verteilung“ statt, das Zuordnen zur zuständigen Erstaufnahme-Einrichtung. Diese wird mit Hilfe des Systems „EASY“ ermittelt, das die Verteilung bundesweit verwaltet. Sofern sich der Asylsuchende nicht bereits in der zuständigen Einrichtung befindet, muss er sich zu derjenigen begeben, die ihm zugeteilt wird. In der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die dieser ErstaufnahmeEinrichtung zugeordnet ist, stellt er dann seinen Asylantrag. Die Zuteilung zu einer Erstaufnahme-Einrichtung hängt zum einen von deren aktuellen KapazitäI. Das Asylverfahren 1 (Quelle für 1 bis 3 und 5 bis 9 URL BAMF: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/asylverfahren-node.html) Das Asylverfahren 5 ten ab. Zum anderen spielt auch eine Rolle, in welcher Außenstelle des BAMF das Heimatland des Asylsuchenden bearbeitet wird, denn nicht jede Außenstelle bearbeitet jedes Herkunftsland. Zudem bestehen Aufnahmequoten für die einzelnen Bundesländer. Diese legen fest, welchen Anteil der Asylbewerber*innen jedes Bundesland aufnehmen muss und werden nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ festgesetzt. Der Anteil wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet. 

 

Für mehr Infos über Asylverfahren können Sie gerne unseren Blog verfolgen. Jeden Sonntag gibt es ein neues Info. Bei Fragen und übersetzungen von Ihren Dokumenten stehen wir Ihnen jeder Zeit zur Verfügung.


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